Obligatorische Kurse - Übersicht

Wir bieten sämtliche obligatorischen Kurse für den Kanton Thurgau und den Kanton Zürich an.

Kanton Thurgau

Die anerkannte praktische Hundeerziehung umfasst für alle neu erworbenen Hunde einen Kurs mit mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt. Die Lektionen müssen innert einem Jahr nach Erwerb/Übernahme des Tieres abgeschlossen sein.

§ 7a * Hundeerziehungskurs Hundeverordnung (HundeV) Kanton Thurgau (Quelle: RB 641.21 - Hundeverordnung - Kanton Thurgau - Erlass-Sammlung (tg.ch)



Kanton Zürich

Im Kanton Zürich besteht für alle Hunde sowie deren Halter eine verpflichtende Teilnahme an bestimmten Hundekursen. Dies bedeutet, dass Besitzer dieser Hunde Theroriekurse absolvieren sowie praktische Kurse mit Hund besuchen und abschliessen müssen.

Mehr Informationen zu den Bestimmungen finden Sie unter: 
Hunde | Kanton Zürich (zh.ch)


Wir haben die Bewilligung die "obligatorischen Hundehalterkurse" durchzuführen:

- Bewilligungsnummer ZH-HAB-1123-280704

Welpen-Kurs

Welpenschule, -förderung und erste Schritte - eine Kombination aus Spiel, Training, Welpenerziehung, Theorie mit vielen positiven Erfahrungen für Ihren Welpen. Teilnahme bis etwa 16 Wochen.

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Junghunde-Kurs

Grundlegende Erziehung und Sozialisierung, die Basisausbildung für Sie und Ihren Hund (für Junghunde ab 16 Wochen bis 18 Monate).

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Erziehungs-Kurs

Grundlegende Erziehung und Sozialisierung, die Basisausbildung für Sie und Ihren Hund (für erwachsene Hunde ab 18 Monaten).

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